Leitbild
1. Die Praxis Dr. med. T. Kettling ist eine Sozialpsychiatrische Praxis (SPV) für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie.
SPV bedeutet, es arbeiten Ärzte und verschiedene TherapeutInnen zusammen unter einem Dach und bemühen sich um die Zusammenarbeit mit Familien und externen Helfern. Unsere Praxis erfüllt neben Diagnostik und Therapie weitere Aufgaben im Gesundheits-System, wie z.B. Aufklärung über psychiatrische Krankheiten, Prävention, Endstigmatisierung, Fortbildung, Supervision und Ausbildung. Die Praxis ist an gesetzliche Vorgaben und ethische Leitlinien der Berufsverbände, wie den hippokratischen Eid gebunden.
Hippokratischer Eid:
2. Unser inneres Leitbild baut auf persönliche Verantwortung, Entwicklung, Gemeinschaft.
Die Voraussetzungen dafür sind:
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Die Bereitschaft zur selbstständigen Weiterentwicklung und -bildung sozialpsychiatrisch zertifizierter Mitarbeiter und Ärzte,
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Reflexion über den eigenen Erkenntnisstand, Grenzen der Behandlungs-Möglichkeiten, Umsetzung in Therapie und Wissens-Weitergabe auf hohem Niveau,
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Fortlaufendes Qualitätsmanagement, klare Führungsstruktur,
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Eine Praxisstruktur, eine bei uns in der Praxis sogenannte fraktale Struktur, die persönliche Schwerpunkte und Spezialisierung (Diagnosen, Therapien, Sicherheit, etc. im Team) ermöglicht.
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Wir nehmen für uns an, dass unsere Arbeitszeit wertvolle Lebenszeit ist. Es muss den Helfern gut gehen, um gute Arbeit leisten zu können. Dazu gehört die materielle, räumliche Ausstattung, der Umgang miteinander und Zeit für Regeneration. Professionalität und eigene Motivation steht in Wechselwirkung mit Kundenzufriedenheit.
3. Wir achten unsere Kunden als eigenständige Menschen.
Wir sehen unsere Kunden als autonome Persönlichkeiten, Familiensysteme und Organisationen.
Wir nehmen an, dass Eltern, Jugendliche und Kinder gute Gründe haben für Ihr Verhalten. Diese Menschen können sich mit dem Wunsch nach Veränderung an uns wenden. Das heißt für uns:
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Hilfe ist immer freiwillig. Wir behandeln erst, wenn die Familie das erlaubt. Wir bemühen uns deren Weltsicht zu akzeptieren, müssen sie aber nicht übernehmen. Unser eigenes Erklärungs-Modell für Probleme ist nicht besser oder richtiger, vielleicht hilfreicher.
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Jegliche Hilfe sollte Handlungs- und Entscheidungsspielräume erweitern, damit Unterstützung für Entwicklung, Selbstständigkeit und Verantwortung möglich wird.
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Grenzen von freiwilliger Hilfe sind akute körperliche oder schwere seelische Erkrankungen mit Selbst- oder Fremdgefährdung.
4. Kooperation können wir anbieten, und nicht erzwingen, d. h. sie ist manchmal nicht möglich.
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Wir verzichten auf den Versuch, den Eltern und weiteren Beteiligten nachzuweisen, welche Fehler sie machen (Schuldtribunale), denn wir nehmen an, dass Eltern fast immer nach bestem Wissen und Gewissen handeln.
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Kompetente Eltern sollen den Mittelpunkt in der Familie erlangen und den Kindern einen guten Platz in der Familie vermitteln.
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Veränderungen sollten menschen- und kindgerecht erfolgen. Kommunikation sollte auf Augenhöhe ermöglicht werden. Die Familien und -Mitglieder können mit dem Wunsch nach Zusammenarbeit gestärkt werden in Bezug auf emotionale und Handlungskompetenz, moralisches und persönliches Selbstvertrauen.
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Wir beachten das Lebensumfeld der Betroffenen, ziehen es in die Erwägungen und Hilfen mit ein. Wenn Veränderungen und Entwicklung nicht möglich sind, suchen wir gemeinsam nach Entlastung und möglicher hilfreicher Neubewertung. Wir überbrücken wenn möglich zu externen Hilfen. Einzelne Therapien der Versicherten führen wir durch bei Leiden, Motivation, Passung von Therapeut und Berater, Einverständnis der Sorgeberechtigten und wenn die Therapie auch fachlich aussichtsreich erscheint.
5. Das Profil der Praxis ergibt sich auch aus der Abgrenzung zu ähnlichen Hilfsangeboten.
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Wir sehen uns zuständig in der Klärung der Bedürfnisse und Abgrenzung der Zuständigkeiten, für erforderliche Untersuchung, Aufklärung und Behandlungsempfehlung, Vermittlung, Koordination und Verlaufskontrollen von externen Hilfen.
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Dazu pflegen wir die Zusammenarbeit in Arbeitskreisen, Qualitätszirkeln, Netzwerktreffen, gemeinsamen Fortbildungen, bei Konzeptgestaltung und Klärung der unterschiedlichen Verantwortungsbereiche.
Unsere die Aufgaben unserer professionellen Kooperationspartner sehen wir wie folgt:
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Die nicht-psychiatrischen Ärzte versorgen in ihren Fachgebieten, überweisen uns Patienten mit kinder-/jugendpsychiatrischen Fragestellungen, sichern die organische Diagnostik, Kontrollen bei Medikation, bringen Befunde weiterer Fachärzte zusammen.
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Ergänzende Therapie: Ergotherapie wird von uns sparsam verordnet; Logopädie durch Kinder- und HNO-Ärzte. Heilpädagogik und Lerninstitute fallenz.T. als Leistung unter die Jugendhilfe.
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Niedergelassene Psychotherapeuten bieten Erstgespräche, bis zu 5 Probestunden (Probatorik), fordern unseren ärztlichen Bericht für die Beantragung bei der Krankenkasse; für zumeist wöchentliche Psychotherapie bei dringlicher Erfordernis; entweder tiefenpsychologisch oder verhaltenstherapeutisch.
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Jugendhilfen: Das Amt für Jugend und Soziales entscheidet über Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch, z.B. Kosten für Sonderschulen mit Tagesgruppen nach schulinterner Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs. Gewährt werden Familienhilfen in Form von Familienberatung, aufsuchender Familienhilfe, Familientherapie, Jugendhelfer, Schulintegrationsmaßnahmen, Schulbegleiter und Autismustherapie in den Zentren Karlsruhe und Bruchsal.
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Die Kinder-Jugend-Psychiatrien sorgen im Notfall für Schutz, aber auch für intensive Diagnostik und Therapiesettings. Tagesklinik kann den häuslichen Kontakt stärken. Die Klinikambulanzen versorgen die komplexen Fälle, die eine Praxis im Alltag nicht bewältigen kann. Kooperationen unserer Praxis für die Kinder, Jugendlichen und ihre Familien